Winterdienst

Grundstückseigentümer sind während der Wintermonate vom Gesetzgeber aus verpflichtet, die Fahr-u. Gehwege auf bzw. um ihr Grundstück von Schnee und Eis frei zu halten um Unfälle zu vermeiden.

Die Räum-und Streupflicht beginnt in der Regel um 7.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr.

Da vielen Grundstückseigentümern die Zeit, das Personal oder das nötige Equipment für die zuverlässige Durchführung des Winterdienstes fehlen, bieten wir unsere Dienste an.

Mit unserer 12jährigen Erfahrung im gewerblichen Winterdienst, einem modernen und individuellen Maschinenpark, sowie geschultem zuverlässigen Personal, können wir Ihnen zu fairen Preisen zur Seite stehen.

Wir sind für Gewerbe- und Privatkunden auf kleineren und großen Flächen tätig.

Kontaktieren sie uns rechtzeitig im Spätsommer oder Herbst, wenn sie ein individuelles Angebot von uns erstellt haben möchten.

 

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